Sozialrechtliche Ansprüche und Informationen
Empfehlung
Empfehlenswert ist eine Beratung über die Teilhabeberatungsstelle (THB) Ihres Wohnortes. Übersicht aller Beratungsstellen: www.teilhabeberatung.de
Es können folgende Ansprüche bestehen:
1. Schwerbehindertenausweis
Viele Erwachsene mit Autismus haben Anspruch auf einen Grad der Behinderung (GdB), meist zwischen
30–50, manchmal höher. Vorteile: Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen,
ggf. Nachteilsausgleiche.
Beantragung: beim Versorgungsamt.
2. Eingliederungshilfe
(§ 53 SGB XII, jetzt Teilhabe am sozialen Leben SGB IX). Unterstützungsleistungen:
Assistenz im Alltag, Unterstützung bei Arbeit, Ausbildung, Wohnen, Mobilitätshilfen.
Beantragung: beim Sozialamt.
3. Teilhabe am Arbeitsleben
(SGB IX) – Unterstützung am Arbeitsplatz durch Integrationsfachdienst, Zuschüsse für den
Arbeitgeber, Jobcoaching, technische Hilfen.
Beantragung: Integrationsamt, Deutsche Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit (je nach Fall).
4. Pflegegrad
Bei erheblichem Hilfebedarf im Alltag kann ein Pflegegrad beantragt werden → Pflegegeld,
Pflegesachleistungen.
Beantragung: Pflegekasse (bei der Krankenkasse).
5. Betreutes Wohnen / Assistenz
Ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Autismus, wenn selbstständiges Wohnen nicht gut möglich ist.
Finanzierung: oft über Eingliederungshilfe.
6. Kindergeld für Erwachsene
Wenn Autismus schon im Kindesalter vorlag und eine Erwerbstätigkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, kann Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.
7. Grundsicherung bei Erwerbsminderung
(SGB XII) – Wenn jemand wegen Autismus nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, besteht Anspruch auf Grundsicherung.
Hinweis
Diese Übersicht ersetzt keine sozialrechtliche Beratung. Bitte nutzen Sie die Teilhabeberatungsstelle Ihres Wohnortes oder wenden Sie sich an Sozialverbände wie SoVD oder VdK für eine individuelle Beratung.